In vielen Fällen, in denen Angaben zur Bonität benötigt werden, ist eine Selbstauskunft hilfreich. Die Schufa und andere Auskunfteien sammeln Daten, die Rückschluss auf die Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit der Bürger geben. Bei einem Umzug in eine neue Wohnung oder bei Aufnahme eines Kredits ziehen Vermieter beziehungsweise Kreditinstitute gerne die Daten der Schufa heran. Eine Selbstauskunft kann jeder Bürger beantragen. Seit 2010 ist dies nach Bundesdatenschutzgesetz einmal pro Jahr kostenlos möglich.
Funktionsweise der Auskunfteien
Auskunfteien haben die Aufgabe, ihren Vertragspartnern Auskunft über die Kreditwürdigkeit oder Bonität privater Personen zu geben. Die bekannteste und größte Auskunftei in Deutschland ist die Schufa Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung). Es handelt sich um eine Aktiengesellschaft, deren Aktionäre sich aus Banken, Sparkassen sowie Telekommunikations-Dienstleistern und Versandhandels-Unternehmen zusammensetzen. Die Schufa ermittelt auf Basis der erhobenen Daten einen Schufa-Score. Dieser entspricht der Wahrscheinlichkeit einer Rückzahlung von Verpflichtungen. Zu den Kriterien gehören personenbezogene Daten sowie das bisherige Zahlungsverhalten. In der Schufa sind gegenwärtig über 66,4 Millionen Bundesbürger (natürliche Personen) sowie 5,2 Millionen Unternehmen verzeichnet.
Selbstauskunft und ihr Ablauf
Eine Selbstauskunft bei der Schufa Holding AG können Privatleute online anfordern. Auf der Webseite meineschufa.de finden Verbraucher die Rubrik „SCHUFA-Bonitätsauskunft“. Dort finden sich mehrere kostenpflichtige Angebotspakete. Zu berücksichtigen ist, dass die kostenlose Schufaauskunft, die jedem Bürger einmal pro Jahr zusteht, nicht explizit bewirbt. Sie befindet sich in der Kategorie „Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“. Ein Klick darauf führt zu einer Gegenüberstellung eines kostenpflichtigen sowie des einmaligen kostenlosen Angebots sowie dem jeweiligen Leistungsumfang.
Ein Klick auf „Jetzt bestellen“ in der Spalte „Datenübersicht nach § 34 BDSG“ führt zu einer neuen Seite mit der Information „Bestellformular: Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“. Ein Klick auf die kleine deutsche Flagge führt zum deutschsprachigen Bestellformular „Bestellformular Datenübersicht nach § 34 BDSG“. Dieses können Nutzer nun herunterladen, ausdrucken und ihre Daten eintragen. Auf diesem Formular finden Verbraucher das Angebot einer weiteren, kostenpflichtigen Selbstauskunft der Schufa unter dem Namen „Alternativ: Bestellung Bonitätsauskunft 29,95 EUR“. Wenn es sich um eine einmalige Auskunft handeln soll, brauchen Verbraucher dieses Feld nicht auszufüllen oder zu unterschreiben.
Zum Nachweis der Identität ist es erforderlich, als deutscher Staatsbürger eine Ausweiskopie des Personalausweises hinzuzufügen. Alternativ ist auch die Beifügung einer Kopie des Reisepasses möglich. In diesem Falle ist eine Kopie der Meldebescheinigung ebenso erforderlich. Nicht-deutsche Staatsbürger können nur diese zweite Möglichkeit anwenden.
Zu den Kosten für die Selbstauskunft
Seit Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes am 01.04.2010 steht jedem Bundesbürger gemäß § 34 BDSG einmal pro Jahr das Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft zu. Es verpflichtet die Schufa rechtlich dazu, Antragstellern einmal pro Jahr auf Nachfrage eine Auskunft über die gesammelten Daten und Informationen zu erteilen. Dieses Recht ist nicht nur auf die Selbstauskunft bei der Schufa beschränkt. Es bezieht sich auf sämtliche Auskunfteien in Deutschland, die Daten zu Privatpersonen sammeln.
Davon unabhängig kostet die einmalige Bonitätsauskunft beziehungsweise jede weitere Auskunft regulär 29,95 Euro. Überdies bietet die Schufa weitere Angebote mit unterschiedlichen Leistungsumfängen unter den Bezeichnungen meineSCHUFA kompakt, meineSCHUFA plus und meineSCHUFA premium. Diese kosten jeweils eine einmalige Aktivierungsgebühr sowie monatliche Gebühren in unterschiedlicher Staffelung.
Gesammelte Daten
Zu den von der Schufa erhobenen persönlichen Daten gehören
- Name
- Geschlecht
- Geburtsdatum
- aktueller sowie vergangene Wohnorte
Die Auskunftei sammelt weiterhin Daten zu
- Kontoeröffnungen
- laufenden Krediten und Verträgen
- Mahn- und Inkassoverfahren
- eidesstattlichen Versicherungen
Die Schufa darf indes bestimmte Daten nicht erheben. Dazu gehören das Einkommen, das Vermögen, der Arbeitgeber sowie der Familienstand. Wie lange Daten bei der Schufa gespeichert werden dürfen, ist im Bundedatenschutzgesetz festgelegt. Der Großteil der Daten ist spätestens drei Jahre nach der Erhebung zu löschen. Dazu gehören auch Negativeinträge wie etwa gekündigte Kreditverträge.
Fazit
Nicht nur im Hinblick auf Rückschlüsse über die eigene Bonität kann eine Selbstauskunft sinnvoll sein. Ebenso empfiehlt es sich für jeden Bürger, die über ihn gesammelten Daten vorsorglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Bei der Schufa und anderen Auskunfteien kommt es mitunter zu Fehlern und Verwechslungen, die unvorhergesehene Konsequenzen für Bürger haben können. Ein negativer Schufa-Score infolge eines Fehlers kann der Grund sein, dass beispielsweise kein neuer Handy-Vertrag abgeschlossen werden kann oder Kredite verweigert werden. Im Falle falscher Daten können Bürger eine Korrektur anfordern.