Deutschland bietet Unternehmern eine ganze Reihe von Möglichkeiten, marktwirtschaftlich tätig zu sein. Die Palette reicht von freiberuflichen Steuerberatern über Kapitalgesellschaften bis hin zur gewerblichen GmbH. Naturgemäß bringt die rechtliche Differenzierung dieser Formen einige bürokratische Erfordernisse mit sich. Denn der Fiskus besteuert Betriebe auf mehrere Weisen. In diesem Ratgeber wird erklärt, welche Gegensätze bestehen.
Divergierende Rechnungserstellung
Eine der wichtigsten Differenzen zwischen bestimmten Freiberuflern sowie Gewerben ist die Art der Rechnungserstellung. Normalerweise erfordern Rechnungen eine Vielzahl von Angaben wie dem Betrag, den Adressen von Rechnungssteller und -empfänger sowie Auflistungen zur erhobenen Steuer. Bei Kleinunternehmern, zu denen zahlreiche Freiberufler wie Autoren zählen, entfällt jedoch das Ausweisen der Umsatzsteuer. Anstelle der 19 oder 7 % Mehrwertsteuer wird stattdessen auf die Befreiung gemäß § 19 UStG hingewiesen. Eine weitere Abweichung betrifft die Rechnung über Kleinbeträge bis 250 €. Freiberufler haben oft nur geringe Umsätze. Entsprechend können sie die Regelung häufiger in Anspruch nehmen.
Diskrepanzen in der Buchhaltung
Gewerbetreibende sind in großer Zahl zur doppelten Buchführung verpflichtet. Demgegenüber müssen Freiberufler lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung bestellen. In dieser werden die Ausgaben für Hardware und Co. von den betrieblichen Einnahmen abgezogen. Die doppelte Buchführung verlangt deutlich mehr Aufwand, weil eine Jahresbilanz erstellt werden muss. In dieser sind der Gewinn sowie Verluste klar voneinander zu trennen sind. Hier sind spezifische Angaben zu Abschreibungen, Lohn- und Steuerzahlungen sowie dem betrieblichen Vermögen notwendig. Mithilfe einer modernen Buchhaltungssoftware lassen sich diese Kostenpunkte vereinfacht auflisten. Notwendig ist lediglich der Besitz eines Computers mit kompatiblem Betriebssystem. Die Software lässt sich ebenfalls durch den Erwerb von Lizenzen kaufen. In einem bestimmten Zeitraum ist die Nutzung dann möglich. Durch die EDV-Oberfläche entfallen händische Rechnungen, da die genauen Positionen vom Programm selbst berechnet werden. Für größere Betriebe rentiert sich eine Anschaffung in den meisten Fällen. Zur Vereinfachung gewähren zahlreiche Tools den Zugriff auf die Daten durch den jeweiligen Steuerberater.
Verschiedene Arten von Steuern
Neben der Rechnungserstellung unterscheiden sich die steuerlichen Aspekte ebenfalls. Freiberufler müssen in der Regel kein Gewerbe anmelden, da sie zu den gesetzlich geregelten Katalogberufen zählen. Damit entfällt zugleich die Gewerbesteuer. Sie ist von allen Gewerbetreibenden zu entrichten, also Kapitalgesellschaften sowie gewerblichen Betrieben im Produktions- und Dienstleistungssektor. Die Höhe der Steuer berechnet sich aus einer komplexen Formel. Jedem Gewerbe steht der gesetzliche Freibetrag zu. Wird er überschritten, wird der Gewinn mit einem sogenannten Hebesatz von 3,5 % multipliziert. Einige Firmen müssen zusätzlich die Körperschaftssteuer begleichen. GmbHs, AGs sowie Genossenschaften zahlen sie. Auch privatrechtliche Vereine, die Gewinn erwirtschaften, müssen diese Steuer an den Staat abführen. Freiberufler sind hingegen immer davon befreit. Verfügen Betriebe über sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, ist zusätzlich die Lohnsteuer vom Bruttolohn der Angestellten abzuführen.
Fazit
Für welche Art der Tätigkeit man sich entscheidet, an dem Thema Steuern und Buchhaltung führt kein Weg vorbei. Aus diesem Grund sollten sich Unternehmen frühzeitig über die Anforderungen vom Fiskus informieren. Auf Fehler (auch unbeabsichtigte) reagiert das Finanzamt zumeist mit erheblichen Nachzahlungen. Im Extremfall ist sogar eine Anzeige wegen Steuerbetrugs denkbar. Dank der Hilfe eines Steuerberaters und einer seriösen Software müssen sich Selbstständige im Regelfall jedoch nicht sorgen.