Der Handel mit gebrauchter Software ist legal. Allerdings gilt dies nicht für jede Softwarelizenz. Ein Gericht gab der U-S-C GmbH recht, dass beim Handel mit aufgespaltenen Microsoft Volumenlizenzen Vorsicht geboten ist. Durch dieses Urteil wurde die Klage seitens usedSoft abgewiesen, die gegen die U-S-C GmbH aufgrund von Irreführung klagten.
Warnung vor dem Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen gerechtfertigt
Der Kauf gebrauchter Software ist seit dem 17.07.2013 klar erlaubt. Dies schließt downloadbare Software mit ein. Die U-S-C GmbH gilt als Experte für Softwarelizenzrecht und warnte Kunden vor dem Kauf aufgespaltener Volumenlizenzen. Der Kauf gebrauchter Microsoft Volumenlizenzen kann durchaus illegal sein. Das Unternehmen usedsoft verklagte die U-S-C GmbH wegen Irreführung und dieser öffentlich publizierten Meinung. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies die Klage von usedSoft ab.
Die Warnung der U-S-C GmbH fällt unter die freie Meinungsäußerung
Der EuGH wies daraufhin, dass die U-S-C GmbH in ihrem Blog lediglich die eigene Meinung äußerte. Dies ist erlaubt und nicht verfassungswidrig. Hierbei beruft sich das Gericht auf folgende Aussage in dem Blog: „Seit kurzem kursiert in der Presse wieder einmal die Aussage, dass die Aufspaltung von Volumenlizenzen zum Zwecke des Weiterverkaufs rechtmäßig sei. Diese Aussage ist unserer Meinung nach schlicht und einfach falsch.“ Der Anklagepunkt der Irreführung wurde abgewiesen, da das unabhängige Lizenzberaterteam der U-S-C GmbH nicht pauschal den Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen illegal darstellt, sondern differenziert.
Kunden sollen eine Expertenmeinung einholen vor dem Kauf aufgespaltener Volumenlizenzen
Es wird seitens der U-S-C GmbH klar empfohlen, vor dem Kauf einer Microsoft Volumenlizenz den Rat von Experten einzuholen. Dadurch sollen sich Kunden vor dem Kauf illegaler Lizenzen schützen. Dadurch soll eventuell auftretenden Problemen bei den Lizenzaudits vorgebeugt werden. Das Unternehmen U-S-C GmbH gilt als Experte für gebrauchte Software und Software-Lizenz-Recht.