Autofahrer sehnen sich nach Sicherheit und nutzen dafür inzwischen die neuste auf dem Markt zur Verfügung stehende Technik. Vor allem Autokameras, bzw. so genannte Dashcams werden immer wieder genutzt, um Beweismaterial vor Gericht zu haben und Filmaufnahmen zu machen. Wer eine Dashcam gekauft hat, wird sich wundern, wie einfach diese zu installieren sind, um schöne Videos vom Straßenverkehr zu machen. Die meisten Kameras werden an der Frontscheibe installiert, um den fahrenden Verkehr zu filmen. Wer einen Auffahrunfall hat, an dem er keine Schuld trägt, hat in den meisten Fällen ein großes Problem, seine eigene Unschuld zu beweisen. Wenn die Videos einer Dashcam jetzt als zusätzliches Beweismaterial eingesetzt werden, bzw. vom Gericht anerkannt werden, ist es möglich, dass die eigene Unschuld je nach Situation bewiesen werden kann.
Autokamera zeichnet Geschwindigkeit auf
Eine Autokamera zeichnet nicht nur das Bild, bzw. die Geschehnisse auf der Straße auf, sondern auch die Geschwindigkeit und diverse andere Dinge. Per GPS Sensor wird in der Regel die aktuelle Position auf der Straße erfasst und natürlich digital festgehalten. Viele der Kameras verfügen zusätzlich über einen so genannten G-Sensor. Dieser Sensor hat den Vorteil, dass er zum Beispiel Bewegungen und Stöße erfasst, die das Auto abbekommt.
Videos werden auf Speicherkarte hinterlegt
Die Videos der Kamera werden auf einer Micro SD Speicherkarte abgelegt. Diese hat den Vorteil, dass in jedem Fall nichts verloren geht. Gerade eine große 32GB Speicherkarte wird häufig genutzt, wenn es darum geht, dass die Dashcam mehrere Stunden an Material aufzeichnet. Grundsätzlich werden die Videos immer wieder überschrieben, wenn die Kamera eingesetzt wird. Wer ein Video also sichern möchte, kann es auf dem Computer speichern, denn die Videos lassen sich problemlos über einen Video Player abspielen. In der Regel ist es möglich, dass auch der Ton aufgezeichnet wird, was den Vorteil hat, dass zum Beispiel eine Hupe oder Geschrei und andere Geräusche perfekt gehört werden können.