Schon oft hat man beim Fernsehen von falschen Abmahnungen gehört. Auch derzeit ist solch eine Spam Mail wieder im Umlauf. Natürlich ist das alles nur Fake. Manche haben aber sofort Panik wenn sie sowas sehen und überweisen teilweise auch die geforderten Beträge, obwohl sie nicht einmal wissen, was sie gemacht haben sollen. Deshalb solltet ihr nicht alles glauben. Aber wie sieht solch eine E-Mail aus, die momentan herumgeht und woran erkennt man, ob es tatsächlich eine ernste Abmahnung ist oder nicht? Die Antworten dazu findet ihr weiter unten!
Die Fake Mail, die momentan (15.08.2011) im Umlauf ist, sieht so aus:
Guten Tag,
in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Universal Pictures International Germany GmbH an.
Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.
Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht. Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.
Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie erstellt.
Aktenzeichen: 311 Js 274/66 Sta Stuttgart
Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 123.264.134.30
Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 24
Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 275
Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt. Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot: Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen und Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten aussergerichtlich zu lösen.
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 1808.2011 sicher und unkompliziert mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und
fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.ukash.com/de
Nachdem Sie den Ukash oder Paysafecard* Voucher gekauft haben, schicken Sie die 16 oder 19 stellige Voucher Nummer an unsere email Adresse mit der eingabe ihrer Aktenzeichen.
Email: info@apw-anwaelte.info
* alternativ konnen Sie auch mit Paysafecard zahlen
Link: http://www.paysafecard.com/deGeben Sie bei Ihrer Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!
Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben(oder gleichwertiges Paysafecard Coupon), wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.
Hochachtungsvoll,
Rechtsanwaltskanzlei Auffenberg, Petzold & Witte
Der Betreff dieser E-Mail lautet oftmals Ermittlungsverfahren bei Sta Stuttgart, Ermittlungsverfahren Urheberrechtsverletzung oder z.B. auch Ermittlungsverfahren gegen Sie.
Die Kanzlei Auffenberg, Petzold und Witte bestätigte auch, dass die E-Mail natürlich nicht von ihr stammt. Die Firma Universal Pictures International Germany GmbH wird tatsächlich durch diese Rechtsanwaltskanzlei vertreten, allerdings verfolgt die Firma nur Rechte an Filmwerken, nicht an Musikwerken, wie in der Mail fälschlicherweise behauptet.
Doch woran erkennt man an dieser E-Mail oder auch an anderen ähnlichen E-Mails, dass sie nur gefälscht sind und dass man nichts zahlen muss?
1. Die Anrede ist nicht an eine direkte Person gerichtet, sie ist also unpersönlich
2. In diesem Fall ist die Mail bestückt mit Rechtschreibfehlern
3. Die angeblich heruntergeladenen und angebotenen Musikstücke wären im richtigen Fall benannt worden
4. Abmahnungen werden nicht per E-Mail versendet
5. Die Anwaltskosten und der Schadensersatz über 100,- € sind viel zu niedrig. Meistens sind diese deutlich höher
6. Der Zeitpunkt der Downloads bzw. der verbotenen Veröffentlichung der Musikwerke ist nicht angegeben worden
7. Die Zahlungsmethode per Paysafecard oder Ukash lässt auf einen Betrüger deuten. Denn meistens muss man Kosten für Schadensersatz oder Anwaltskosten auf das Konto der Kanzlei überweisen
8. Teilweise werden die E-Mails über eine südafrikanische E-Mail Adresse versendet AdesinaDoelger@wol.co.za. Das sollte einem schon zu Denken geben, dass da was nicht stimmen kann